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Spendenaufruf: Unterstützt den wilden Streik der Gorillas-Beschäftigten

(Juristische) Infos zur Legalität von “wilden“ Streiks s. unten in dt. / engl.

(Legal) information on the legality of „wild“ strikes see below in German / English.

Immer wieder sind die Gorillas-Beschäftigten in den letzten Wochen in den wilden Streik getreten. Sie streiken für eine bessere Ausrüstung und bessere Arbeitsbedingungen. Weil es ein wilder Streik ist, haben sie zusätzlich zu ihren prekären Löhnen, finanzielle Einbußen.

Wir rufen deshalb dazu auf:

Unterstützt den wilden Streik und spendet in die offizielle Streikkasse der Beschäftigten!!!

Bankverbindung:

Name: fairsichern community e.V

IBAN: DE48430609677918887700

BIC: GENODEM1GLS

Verwendungszweck: SPENDEKX6HV9

Die Spenden werden von den Streikenden verwendet für:

  • Streikgeld für die Arbeiter:innen

  • Deckung der Anwaltskosten

  • Unterstützung von Schwesterkämpfen und Aufbau der Gemeinschaft

Eine finanzielle Unterstützung der Streikenden ist unerlässlich!

Sie stehen einem milliardenschweren Konzern sowie einer völlig unzureichenden Gesetzgebung gegenüber und werden so von unternehmerischer und staatlicher Seite systematisch unterdrückt. Im Ergebnis ist der Umgang der Regierung und des Unternehmens mit den überwiegend migrantischen Beschäftigten zu tiefst menschenfeindlich und rassistisch! Sie sollen klein gehalten und durch prekäre Arbeitsbedingungen an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden.

Die Unternehmen dürfen sich dabei an der gewerkschafts- und arbeitnehmerfeindlichen Gesetzgebung der deutschen Regierungsparteien bedienen, die gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen haben, die es Unternehmen ermöglichen, flächendeckend zu befristen und den Kündigungsschutz auszuhebeln. Gewerkschaftliche Organisierung oder auch die Gründung von Betriebsräten wird so bereits im Keim erstickt. Das ist das wahre und oft auch erklärte Ziel von Befristungen, denn überwiegend werden da, wo befristete Beschäftigte ausscheiden, unter enormen Aufwand wieder neue befristete Beschäftigte eingestellt! Gewerkschafter und Betriebsräte werden bei diesem Dauergesinnungstest der Unternehmen permanent aussortiert, sie werden mundtot gemacht. Tarifverträge werden somit mit voller Absicht aktiv verhindert. Im früheren Bundesgebiet galt zum Beispiel 1998 für 76 % der Beschäftigten ein Tarifvertrag. 2019 verfügten in der BRD lediglich 44 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein Beschäftigungsverhältnis, das durch einen Tarifvertrag geregelt ist.

Der Arbeitskampf der Gorillas-Beschäftigten ist damit weitaus mehr als ein Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. Wir verstehen den Kampf der Gorillas-Beschäftigten als Aufruf für alle Gewerkschafter:innen gegen die arbeitnehmer- und gewerkschaftsfeindliche Gesetzgebung zu revoltieren! Wir wurden durch die Gesetzgebung über die Jahre sukzessive einer Vielzahl unserer Handlungsmöglichkeiten beraubt. Die Gorillas-Beschäftigten haben nun für uns alle stellvertretend überfällige Fragen und Diskussionen zum Streikrecht in den Gewerkschaften angestoßen!

  • Warum streiken wir nicht gegen Outsourcing & Befristungen oder gegen Betriebsschließungen, wenn es doch exakt die Mittel sind, um gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverträge zu verhindern?

Wir haben Euch hier ein Infopaket zu politischen und wilden Streiks zusammengestellt und möchten dazu aufrufen, das Thema weiter in die Gewerkschaften zu tragen! Die Diskussionen zum Streikrecht müssen jetzt vorangetrieben und fortgesetzt werden!

Mit solidarischen Grüßen

Kampagne Outsourcing & Befristungen verbieten

(Juristische) Infos:

Der Gorillas-Streik belebt die längst überfällige Debatte über die Legalität von “wilden“ Streiks:

Riders on the storm https://magazin-forum.de/de/node/22642

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seltener Klarheit bereits mehrfach klargestellt, dass das deutsche Streikrecht unvereinbar ist mit internationalen Recht: „Im Streitfall bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob diese Beschränkung mit den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus völkerrechtlichen Verträgen, etwa aus Teil II Art. 6 Nr. 4 der Europäischen Sozialcharta zu vereinbaren ist“. Bisher gab es noch keinen Streitfall bezüglich verbandsfreier Streiks, deren rechtliche Bewertung in Deutschland nach Aussage des BAG einer Anpassung an internationales Recht bedürfen. Deutschland ist sogar diesbezüglich schon vom für die Überwachung der Europäischen Sozialcharta zuständigen Ministerkomitee des Europarates abgemahnt worden, seinen Rechtszustand zu ändern, da »alle Streiks, die nicht auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichtet sind und nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen und übernommen sind, in Deutschland verboten sind«.

Entnommen aus: https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/streikrecht/

Eintrag „Verbandsfreie Streiks, Streik gegen Unternehmensentscheidungen, Vortrag – von Benedikt Hopmann auf der Veranstaltung der Kampagne Gegen Outsourcing + Befristung Text zum Download“ (PDF)

Den PDF-Text hat Benedikt Hopmann u.a. BAGA im Nachgang seines Vortrages auf der Veranstaltung des Bündnisses Kampagne gegen Outsourcing + Befristung zum Streikrecht freundlicherweise zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Die Europäische Sozialcharta (ESC) ist einer der völkerrechtlichen Verträge, die durch den Europarat zustande gekommen ist. Deutschland hat die ESC ratifiziert („unterschrieben“) und somit ist die ESC für Deutschland verbindlich. Der Europarat ist ein Zusammenschluss einer Reihe europäischer Staaten – nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union (EU).

Weitere (juristische) Infos:

PDF-Text s.o.

Streik und Menschenwürde – Der Kampf Bremer Mercedes-Arbeiter gegen Werkverträge und Leiharbeit“ Gerhard Kupfer VSA-Verlag 2017

HalbzehnFM, Podcast zu wilden Streiks: https://www.youtube.com/watch?v=7tCQ_2jR0sE

Artikel Junge Welt, Falsche Glaubenssätze, Lukas Schmolzi: https://www.jungewelt.de/artikel/404811.wilder-streik-bei-gorillas-falsche-glaubenss%C3%A4tze.html

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(Legal) Info:
The Gorillas strike revives the long overdue debate on legality of „wild“ strikes:

Riders on the storm https://magazin-forum.de/de/node/22642

With rare clarity, the Federal Labor Court (BAG) has already clarified on several occasions that the German right to strike is incompatible with international law: „In the case in dispute, there is no need to discuss whether this restriction is compatible with the obligations of the Federal Republic of Germany under international treaties, such as Part II, Art. 6 No. 4 of the European Social Charter“. To date, there has not been a dispute regarding strikes without an association, the legal assessment of which in Germany, according to the BAG, requires an adaptation to international law. Germany has even already been warned in this regard by the Committee of Ministers of the Council of Europe, which is responsible for monitoring the European Social Charter, to change its legal status, since „all strikes that are not directed at concluding a collective agreement and are not called and taken over by a trade union are prohibited in Germany.“

Taken from: https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/streikrecht/
Entry „Non-union strikes, strike against company decisions, lecture – by Benedikt Hopmann at the event of the Campaign against Outsourcing + Temporary Employment

Text for download“ (PDF)
Benedikt Hopmann kindly provided the PDF text to BAGA, among others, for publication as a follow-up to his lecture on the right to strike at the event of the alliance Campaign against Outsourcing + Temporary Employment.
The European Social Charter (ESC) is one of the international treaties that came into being through the Council of Europe. Germany has ratified („signed“) the ESC and thus the ESC is binding on Germany. The Council of Europe is an association of a number of European states – not to be confused with the European Union (EU).


Further (legal) information:
PDF text see above.

„Strike and human dignity – The struggle of Bremen Mercedes workers against work contracts and temporary work“ Gerhard Kupfer VSA-Verlag 2017.


HalbzehnFM, podcast on wild strikes:
https://www.youtube.com/watch?v=7tCQ_2jR0sE


Junge Welt Article, “False Beliefs“,

Lukas Schmolzi: https://www.jungewelt.de/artikel/404811.wilder-streik-bei-gorillas-falsche-glaubenss%C3%A4tze.html

 

Kampagne gegen Outsourcing & Befristungen, Juli 2021

Solidarität mit den Kolleg:innen in den Berliner Krankenhäusern

Die Kolleg:innen der beiden landeseigenen Klinikunternehmen Vivantes und Charité haben über die künstlichen Betriebsgrenzen, die durch Aufsplitterung in Tochterunternehmen entstanden sind, hinweg klare Forderungen an die Unternehmensleitungen als auch an den Eigentümer, den Berliner Senat formuliert: Entlastung und TVöD für alle!

Beide Forderungen werden dabei als gleichwertig betrachtet, um ein gegeneinander ausspielen der Kolleg:innen in den Kliniken und in den Tochtergesellschaften zu verhindern. Sie kennen Krankenhäuser eben von innen und wissen, dass nur durch eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Kolleg:innen der verschiedenen Berufsgruppen eine gute Gesundheitsversorgung zu sichern ist. Egal ob Reinigung oder Sterilisation, Speisenversorgung oder Krankentransport, technische Dienste oder Physiotherapie, Pflege oder ärztlicher Dienst und noch viele Bereiche mehr- ohne diese Kolleg:innen ist eine verantwortungsvolle Versorgung von Patient:innen nicht denkbar.

Seit Jahren hat eine starke Fixierung auf Marktmechanismen zur Steuerung von Krankenhäusern und der Gesundheitsversorgung insgesamt zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und zu Outsourcing geführt. Dies zum Leid und Schaden der Nutzer:innen der Kliniken und der Beschäftigten. Die Sorge, ob das Gehalt in diesem Monat und auch im Nächsten für Miete, Lebensmittel und Klassenfahrt usw. reicht, sorgt für zusätzliche Belastung bei den Kolleg:innen. Die Ausgliederung vieler eigentlich integraler Krankenhausbereiche, dient der Umgehung der Bezahlung nach dem bei Vivantes und Charité jeweils gültigen Tarifvertrag des Öffentlichen Diensts und führte zu einem Lohnverlust von bis zu 800 Euro monatlich für die in den Tochterfirmen angestellten Kolleg:innen.

Mit tausenden Unterschriften bekannten die Kolleg:innen, sich nicht beruhigen und mit Worthülsen abspeisen zu lassen. Sie sind nicht gewillt, sich erneut mit ihren Forderungen von der Politik an Arbeitgeberverbände oder Unternehmensleitungen verweisen zu lassen. Sie fordern den Berliner Senat als Eigentümer und die Unternehmensleitungen auf, ihre Forderungen umzusetzen. Dazu stellten sie ein Ultimatum und bereiten sich auf den Start eines Streiks mit der Gewerkschaft ver.di noch vor den Wahlen vor, sollten ihre Forderungen weiter ignoriert werden.

Mit der Berliner Krankenhausbewegung von ver.di tragen die Kolleg:innen ihre Forderungen bei Kundgebungen, Versammlungen, mit Plakaten usw. auf die Straße und erhalten von zahlreichen Berliner Initiativen bereits viel Aufmerksamkeit und Unterstützung. Es ist ein starkes Zeichen, dass die Forderungen nach Entlastung und TVöD für alle und die Forderungen für bezahlbare Mieten, mehr Reinigungskräfte in Bildungseinrichtungen sowie gegen eine Zerschlagung der Berliner S- Bahn nicht als gegeneinanderstehend gesehen werden. Denn gerade die Verbundenheit dieser Bewegungen ist wichtig, um sich auf Spaltungsversuche aus Politik und Wirtschaft vorzubereiten.

Doch auch aus den Berliner Betrieben, ob in öffentlicher oder privater Hand, heraus ist Unterstützung notwendig. So wurde in einer Solidaritätsadresse der Ver.di- Betriebsgruppe der Freien Universität die Erwartung an die Landesregierung Berlin formuliert, den Forderungen der Berliner Krankenhausbewegung nachzukommen und damit die Versprechen des Koalitionsvertrages umzusetzen.¹

Wir rufen Betriebs- und Personalräte, Betriebsgruppen, gewerkschaftliche Gliederungen, aktive Beschäftigte, engagierte Menschen und politische Gruppen usw. auf, die Kolleg:innen der Berliner Krankenhausbewegung zu unterstützen. Ob mit Solidaritätserklärungen, Delegationen bei Kundgebungen oder anderen öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Eure Unterstützung wird willkommen sein.

Solidaritätserklärungen bitte senden an:

janine.balder[at]verdi.de
ffb03.bb[at]verdi.de

Kampagne gegen Outsourcing und Befristung


¹ https://www.verdi-fu.de/wordpress/2021/06/03/fuer-mehr-personal-und-faire-loehne-in-unseren-krankenhaeusern/

CFM: Das Schlichtungsergebnis ablehnen, um TVöD für alle zu erkämpfen?

Das Ergebnis der Schlichtung im Arbeitskampf der CFM steht fest. Nun soll es den Kolleg:innen zur Abstimmung vorgelegt werden. Doch die von ver.di und dem CFM-Management ausgehandelte Lösung ist weit vom geforderten TVöD entfernt – stattdessen würde sie Niedriglöhne für viele weitere Jahre festschreiben. Die Beschäftigten hätten also gute Gründe, das Angebot abzulehnen.

Im Herbst vergangenen Jahres wurde der Streik der CFM-Beschäftigten für einen Tarifvertrag auf Höhe des TVöD unterbrochen und ohne Befragung der Streikenden in eine Schlichtung geführt. Nach mehreren Monaten liegt nun ein Ergebnis vor. Erste Medienberichte erweckten den Eindruck, es sei eine zügige Angleichung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienst (TVöD) beschlossen worden. Doch selbst mit dem in der ver.di-Tarifinfo vom 11. März veröffentlichten Fahrplan würde es noch mindestens bis 2027 dauern, um auch nur auf dem Papier 100 Prozent TVöD zu erreichen – und selbst das ist eher Augenwischerei.

Warum? Laut ver.di-Angaben soll der Lohn bei der CFM ab diesem Jahr 88 Prozent des TVöD betragen. Doch zwischen dem riesigen TVöD-Vertragswerk und dem handgestrickten Entwurf für die CFM gibt es wichtige Unterschiede. Picken wir uns nur einige wenige Filetstücke heraus: Beschäftigte der Charité erhalten durch den TVöD eine jährliche Sonderzahlung, die zusammen mit einem leistungsabhängigen Bonus und einer Extrazahlung für einige der Entgeltgruppen in etwa einem zusätzlichen vollen Monatsgehalt entspricht. Den CFM-Beschäftigten wird dagegen eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 400 Euro angeboten. Außerdem regelt der TVöD nicht nur Löhne, sondern auch zusätzliche Vorteile, die über das aktuelle CFM-Angebot hinausgehen – wie die tarifliche Zuzahlung zum Krankengeld, die betriebliche Altersvorsorge oder höhere Schichtzulagen. Oder auch einen besonders starken Kündigungsschutz.

Anhand der veröffentlichten Tabellen können sich alle Kolleg:innen jetzt schon ein ungefähres Bild davon machen, was die Annahme des Angebots für sie bedeuten würde: Sicher wird es für die meisten eine gewisse Erhöhung mit sich bringen, aber eben weit von der Zielmarke des TVöD entfernt. Und besonders dreist ist der Vorschlag, neu Eingestellten in der Küche, der Reinigung, dem Archiv- und Sicherheitsdienst oder auch in der Zentralsterilisation nur 12,50 Euro pro Stunde zu zahlen. Das ist nämlich genau der Stundenlohn, den die CFM auch unabhängig von irgendeinem Tarifabschluss in Zukunft zahlen müsste. Denn 12,50 Euro sind der neu eingeführte Vergabemindestlohn des Landes Berlin. Mit einem so niedrigen Einstiegslohn gibt es außerdem wieder einen Anreiz für die CFM, befristete Verträge zu nutzen, um die vorgesehene Lohnerhöhung nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit zu unterlaufen.

Dazu kommt auch noch die Frage der Eingruppierung: Die jetzt vorgestellten Tabellen unterscheiden nicht nur nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, sondern auch nach einer nicht näher erläuterten „CFM-Qualifizierungskomponente“, die oft für einen Lohnunterschied von 100 oder 200 Euro pro Monat sorgt. Also doch noch eine Stellschraube für die Vorgesetzten, den Lohn „nach Nase“ anzupassen!

Das Angebot enthält auch eine jährliche Erhöhung der Lohntabellen um je 2 Prozent für 2022, 2023 und 2024. Da aber auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienst alle ein bis zwei Jahre mit Streiks Erhöhungen des TVöD erkämpfen, wird diese marginale Anpassung nicht dafür sorgen, dass jemals 100 Prozent TVöD bei der CFM erreicht werden. Die Lohnschere zwischen Charité-Angestellten und den Kolleg:innen der CFM wird also weiter auseinander gehen. Gleichzeitig bedeutet eine Laufzeit des Tarifangebots bis 2024 aber auch, dass so lange keine Streikaktionen (oder auch nur Verhandlungen) für höhere Löhne stattfinden können.

Das CFM-Management und der Senat wünschen sich natürlich, dass die Kolleg:innen dieses Angebot nun als alternativlos wahrnehmen – entweder es gibt eine magere Erhöhung oder gar nichts. Doch der Kampf muss noch nicht vorbei sein: Eine Ablehnung des Angebots wäre ein Signal für neue Streiks in diesem Jahr.

Aber war der letzte Streik nicht viel zu schwach, um mehr zu erreichen? Keineswegs. Denn vergangenes Jahr wurden die Streiks sowohl im März als auch im September gegen den Willen vieler Streikender abgebrochen – wenn es nach ihnen ginge, hätte man den Druck auf die CFM also noch deutlich erhöhen können. Und im März waren an wenigen Streiktagen fast 500 Kolleg:innen im Ausstand.

Das vor uns liegende Jahr ist in mehrerer Hinsicht gut für weitere Streikaktionen geeignet: Bei den Tochterunternehmen der Vivantes-Kliniken läuft im April die „Friedenspflicht“ aus. Dort haben sich die ausgelagerten Belegschaften sogar zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Tarifkommission zu bilden. Anstatt CFM und Vivantes-Töchter zu trennen, sollte ver.di endlich zu gemeinsamen Streiks aufrufen!

Kein Wunder also, dass der Berliner Senat endlich einen Schlussstrich unter der Tariffrage bei der CFM ziehen will: Gemeinsame Streiks von Tochterunternehmen der beiden größten öffentlichen Kliniken wären für die Koalition eine enorme Belastung – erst recht in einem Jahr, in dem nicht nur der Bundestag, sondern auch das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt wird!

Die einzige angemessene Antwort: „100 Prozent TVöD für alle!“

Der TVöD bildet mit einer Handvoll anderer Flächentarifverträge wie dem TV-L, dem Metall-Tarifvertrag, dem Bank-Tarifvertrag und anderen das Rückgrat und das Herz der Tariflandschaft in der BRD. Es sind Errungenschaften, die über viele Jahrzehnte durch harten Kampf der Beschäftigten erreicht wurden. Von diesen Kämpfen waren und sind die CFM-Beschäftigten ein Teil. Sie haben viele Jahre „für den TVöD für alle!“ gekämpft.

Jetzt in der Pandemie wird deutlich sichtbar, dass die CFM-Beschäftigten ein integraler Teil des Gesundheitssystems sind. In diesem Sinne sind auch sie systemrelevant. Sie haben sich über viele Jahre für ihre Rechte eingesetzt. Ihnen jetzt immer noch weniger als den vorgeschriebenen Lohn im Öffentlichen Dienst zahlen zu wollen, ist blanker Hohn. Ihre Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit ist nicht überhöht oder utopisch – sondern das einzige angemessene Vorgehen! Und sie können diese Forderung auch durchsetzen, genau wie die Therapeut:innen des CPPZ und die Kolleg:innen des Botanischer Garten es geschafft haben.

Der Zeitpunkt jetzt ist auch doppelt günstig, weil wir uns im „Superwahljahr“ befinden und Bürgermeister Müller Diskussionen darüber, dass die SPD den Koalitionsvertrag hinsichtlich der CFM gebrochen hat, überhaupt nicht gebrauchen kann. Denn der Tarifabschluss der CFM stellt einen groben Verstoß gegen den Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Regierungskoalition da und macht diese für informierte Gewerkschafter:innen unwählbar.

Anstatt die Koalition dafür im Wahljahr mit Öffentlichkeitsarbeit unter Druck zu setzen, holte die ver.di-Führung für den Senat die Kohlen aus dem Feuer. Denn von Seiten der Hauptamtlichen Gewerkschafter:innen, wurde alles unternommen, um einen Abschluss mit der versprochenen Angleichung an den TVöD zu verhindern. Dies zeigte sich unter anderem in den völlig undemokratischen Streikabbrüchen im März und September 2020.

Schlussendlich nahmen die ver.di-Hauptamtlichen durch die Schlichtung, über die ebenfalls nur von oben entschieden wurde, den Senat aus der Verantwortung. Einerseits wurde von ihnen argumentiert, dass Streiks während der Pandemie nicht ordentlich durchführbar seien, andererseits verzichtete man aber auch während der Schlichtung fast gänzlich auf Pressearbeit und die Skandalisierung des drohenden Bruchs mit dem Koalitionsvertrag. Durch den gesamten Verlauf des CFM-Streiks 2020 bis heute wurde offensichtlich, dass wichtige Teile des ver.di-Apparats, vom Bundesvorstand, über die Fachbereichsebene bis hin zum zuständigen Sekretär den Interessen des Senats näher stehen als den prekären und von Altersarmut bedrohten Beschäftigten der CFM. Gegen diese sozialpartnerschaftliche Ausrichtung, die lieber einen Kompromiss mit der Regierung und der CFM-Geschäftsführung sucht, als die berechtigten Forderungen der Belegschaft durchzusetzen, braucht es mehr Widerstand aus den Reihen der Gewerkschaftsmitglieder.

Immerhin, die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, dieser Politik ihre Zustimmung zu geben: Sie könnten das Angebot auch ablehnen und sich auf neue Streiks vorbereiten. Die gewerkschaftliche Stärke ist die Demokratie und die Kraft der Vielen. Dagegen wurde das Schlichtungsverfahren unter Geheimhaltung gegenüber den ver.di-Mitgliedern und der Belegschaft geführt. Was bei diesem undemokratischen Vorgehen herauskommt, wird jetzt sichtbar. Stattdessen sollten alle Kolleg:innen die Chance haben, sich in Versammlungen (notfalls online) über das Ergebnis auszutauschen und erst dann ihre Stimme abzugeben.

Kampagne gegen Outsourcing und Befristungen

Berlin, 20.03.2021

Es geht weiter: SOLIDARISCHE PROZESSBEGLEITUNG GEGEN GOLDNETZ GGMBH am 27.01.2021!

Solidarische Prozessbegleitung gegen Goldnetz gGmbh!
Lasst uns unsere Kollegin unterstützen und gemeinsam gegen
Repressionen und Union Busting aufstehen.

Kommt mit zum Gerichtstermin am Arbeitsgericht Berlin.
Wann: Mittwoch, 27.01.21, 09:00 Uhr Kundgebung
Wo: Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, Saal 523, um 9:45 Uhr beginnt der Gerichtstermin
Tragt Maske und haltet Abstand zueinander.

Hintergrund: Unserer Kollegin wurde ihr Arbeitsvertrag beim Bildungsträger Goldnetz gGmbh nicht verlängert. Alles deutet darauf hin, dass dies im direkten Zusammenhang mit ihrem gewerkschaftlichen Engagement in der Ver.di-Kampagne „Für die gute Sache! Aber zu welchem Preis?“ steht. Befristete Arbeitsverhältnisse, wie das unserer Kollegin, machen es Geschäftsführungen besonders leicht, unliebsame Beschäftigte loszuwerden. Solche Zustände und Repressionen gegen gewerkschaftliche Organisierung lassen wir nicht zu!
Lasst uns gemeinsam ein deutliches Zeichen setzen, dass wir einen solchen Angriff auf unsere Grundrechte nicht dulden! Begleitet unsere Kollegin solidarisch zum Prozesstermin.

Link zum Facebookevent: https://www.facebook.com/events/225927569088038/

CFM: Nein zu Kündigungen, Nein zur Schlichtung. Den Streik verteidigen, Geheimhaltung beenden, für TVöD für alle weiterstreiken!

Nein zur Kündigung von Betriebsratsmitgliedern und Tarifkommissionsmitgliedern!

Am Montag (19.10.20) wurde bekannt, dass Daniel Turek von der Geschäftsführung der CFM fristlos gekündigt wurde. Turek ist sowohl Mitglied der ver.di-Tarifkommission (TK) und der Verhandlungskommission (VK) im Arbeitskampf, als auch stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats. Auch gegen Christian Haberland, ebenfalls Mitglied der Tarif- und der Verhandlungskommission, liegt inzwischen ein Kündigungsschreiben vor. TK/VK-Mitglied Katharina Wehmhöfer wurde ein Auflösungsvertrag mit Frist zur Unterschrift zugeschickt.

Als Gründe für die Kündigung werden rassistische Äußerungen und sexuelle Belästigung genannt. Die Mehrheit im Betriebsrat, die von der ver.di Liste mit großer Mehrheit angeführt wird, hat der Kündigung von Daniel Turek zugestimmt. Die Geschäftsführung, die dies nun ausnutzt, bezweckt damit keinesfalls, Rassismus und Sexismus bei der CFM zu bekämpfen. Im Gegenteil ist sie selbst mit ihrer Geschäftspolitik für die besondere Ausbeutung von Frauen und migrantischen Beschäftigten verantwortlich und kann niemals Partnerin im Kampf gegen Unterdrückung sein!
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