Vortrag und Diskussion zum Thema Streikrecht

Teil 1 Vortrag von Benedikt Hopmann (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht)

„Anmerkungen zum Streikrecht in der Bundesrepublik“

Wir erleben gerade in Deutschland eine Welle von Sektoren, die das deutsche Streikrecht herausfordern. Dazu zählt die Frauenbewegung, die parallel zu den Frauenstreiks in anderen Ländern einen Frauenstreik in Deutschland am achten März fordert. Das kollidiert massiv mit der bisherigen Auslegung des Streikrechts in Deutschlands. Zudem rufen die Aktiven der Bewegung ‚Fridays for Future“, Umweltaktive, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen zu einem weltweiten Streik am 20. September diesen Jahres auf. Die Belegschaft des Mercedes-Werks in Bremen hat mit ihrem Streik gegen die Ausweitung der Leiharbeit 2014 einen Aufschlag dazu geliefert. Wir kämpfen in den Gewerkschaften für eine Ausweitung des Streikrechts.

Politischer Streik, spontaner Streik, Erzwingungsstreik, Demonstrationsstreik – was ist das?
Was sagt die Rechtsprechung zum Streikrecht?
Deutsche Rechtsprechung und europäisches und internationales Streikrecht
Wie entstand das Streikrecht?
Wie entwickelte es sich fort?

Teil 2 Podiumsdiskussion

„Streikerfahrungen von betrieblichen Akteuren, des Frauenstreikkomitees und der Bewegung Fridays for Future“

Eine Vertreterin von Fridays for FU Future (Anfrage läuft)
Eine Vertreterin des Frauenstreikkomitees (Anfrage läuft)
Daniel Turek (ver.di Mitglied, Betriebsrat der Charité Facility Managent)
Mario Kunze (ver.di Mitglied, Betriebsrat Vivantes Service GmbH)
Raphael (NGG Mitglied, Betriebsratsvorsitzender Wombats Hostel Berlin)

+ Skypeschaltung mit Charlotte Ruga, Hebamme, Frauenstreik München

Facebookevent: https://www.facebook.com/events/337216730275012/

Samstag, 8. Juni 2019 ab 14:00 Uhr, MedienGalerie Dudenstr. 10, 10965 Berlin

Dies ist eine Veranstaltung der „Kampagne Outsorcing & Befristungen verbieten“

ver.di aktiv – Basisgewerkschaftsgruppe
Organize:strike
Solidarity with Workers of Wombat’s Hostel Berlin
Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht